• SII diskutiert zum Internationalen Tag der Pressefreiheit mit Referentin des Deutschen Presserates
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Im Deutschen Grundgesetz heißt es im Artikel 5, 1.: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." ..., aber eine Rüge kann es geben, und zwar dann, wenn die publizistischen Grundsätze verletzt sind. Diese hat der Deutsche Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden im Pressekodex formuliert und damit "konkretisieren" sie, wie es dort heißt, "die Berufsethik der Presse. Sie umfasst die Pflicht, im Rahmen der Verfassung und der verfassungskonformen Gesetze das Ansehen der Presse zu wahren und für die Freiheit der Presse einzustehen" (Präambel). Sonja Volkmann-Schluck, ehemalige Johannitern und heute Öffentlichkeitsreferentin beim Deutschen Presserat, hat mit unseren SII-Schülerinnen und -Schülern am 3. Mai, dem Internationalen Tag der Pressefreiheit, in der Aula über diese Selbstverpflichtung, über Grenzen, Möglichkeiten und Gefahren der Berichterstattung, über deren neue Dimensionen und Herausforderungen in den neuen Medien, über Meinungsbildung im Allgemeinen und den Beruf des Journalisten im Besonderen diskutiert. Die zentrale Frage war: Was ist überhaupt eine journalistische Nachricht und was sicher nicht? Eine sicher gute Nachricht ist: Der Zuhörerschaft wie der Referentin hat die Veranstaltung wegen des großen Interesses am Thema und am gegenseitigen Austausch über das Sich-Informieren viel Spaß gemacht!

Nach über 20 Jahren stand Sonja Volkmann-Schluck wieder in der Aula des Johanneums, dieses Mal auf der anderen Seite, vorn, aber mit ähnlicher Aufregung, wie sie ihren Zuhörern gegenüber anfangs zugab, als damals bei ihrer Abiturklausur 1995. Nach langer journalistischer Arbeit beim SWR lebt und arbeitet sie nun in Berlin, und das mit unveränderter Leidenschaft für den Beruf der Journalistin, wie sehr sich dieser auch in den letzten Jahren seit ihrem Berufseinstieg verändert hat - oder gerade weil ... Auch deshalb hat sie sich gleich für die Teilnahme an einer Initiative der deutschen Journalistenschule gewinnen lassen, zum Tag der Pressefreiheit eine medienpädagogische Veranstaltung an einer Schule anzubieten. Und so kamen unsere Schülerinnen und Schüler des 11. Jahrgangs in den Genuss, mit einer 'Professionellen' auf Grundlage von Grundgesetz und Pressekodex an mehreren bekannten Fallbeispielen aus Papier- und Online-Medien, wie z.B. der Bluttat eines Mannes an Frau und Kind am Jungfernstieg, mitzureden: Was darf, soll und muss die Presse und was vor allem nicht? Wann ist eine Beschwerde über Berichterstattung begründet? Wann spricht der Presserat eine Rüge aus - mit welchen Konsequenzen für die Medien? Ein großes Dankeschön an unseren Gast Sonja Volkmann-Schluck!