Die nachfolgende Nutzungsordnung stellt die Grundregeln für eine verantwortungsvolle, sichere und gesetzeskonforme Nutzung der schulischen EDV-Geräte und –Anwendungen durch Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler in der Schule auf.
1. Grundsätzliches zur Nutzung
Die IT-Infrastruktur (d.h. die Computer und andere EDV-Geräte wie z.B. Drucker oder Scanner, die Software, der Internetzugang und die Netzlaufwerke) soll nur für schulische Zwecke genutzt werden.
2. Schutz der Schulhardware
Schülerinnen und Schüler müssen darauf achten, dass mit den Computern der Schule sowie dazugehörigen Geräten sorgfältig umgegangen wird. Wird eine Beschädigung festgestellt, ist umgehend die Aufsicht führende Lehrkraft zu informieren.
3. Schutz der persönlichen Zugangsdaten
Die persönlichen Zugangsdaten für die Anmeldung am Schulnetzwerk müssen geheim gehalten werden. Andere Zugangsdaten als die eigenen dürfen nicht verwendet werden.
Das Gerät, mit dem sich ein Nutzer im Schulnetz angemeldet hat, muss für die Dauer der Anmeldung aus Sicherheitsgründen durch den Nutzer beaufsichtigt sein. Nach Beendigung der Nutzung hat sich der Nutzer von seinem Computersystem ordnungsgemäß abzumelden.
4. Kopieren, Speichern und Weitergabe von Daten
Auf dem Schulserver dürfen nur Daten gespeichert werden, die mit schulischen Tätigkeiten in Verbindung stehen. Am Ende jedes Schuljahres werden sämtliche Dateien, die sich auf den Gruppenlaufwerken befinden, gelöscht.
Fremde Rechte und insbesondere das Urheberrecht müssen beachtet werden, vor allem, dass Materialien, die von anderen Personen stammen, nicht unberechtigt veröffentlicht oder kopiert werden und dass kein unberechtigter Download von Musikdateien, Spielen etc. erfolgt.
Illegale Inhalte dürfen weder weitergegeben, veröffentlicht noch im Internet aufgerufen werden.
Persönliche Daten (z.B. Name, Geburtsdatum, Personenfotos) von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und sonstigen Personen dürfen nicht unberechtigt veröffentlicht werden.
5. Folge bei Verstößen
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können den Entzug der Nutzungsberechtigung für das Schulnetz nach sich ziehen und schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben und zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
6. Bring Your Own Device (BYOD)
Für die Nutzung persönlicher Geräte gelten die BYOD-Standards. Für im Schulnetz eingewählte private Endgeräte gilt Absatz 1 entsprechend.
(Beschluss der Schulkonferenz vom 19. November 2018, ergänzt am 1. April 2019 und 8. Mai 2023 )