Der Gebrauch von elektronischen Medien (wie Smartphones, Tablets oder anderen netzwerkfähigen Geräten) ist durch die Hausordnung geregelt.
Bei Klassenarbeiten und Klausuren gilt außerdem:
Alle netzwerkfähigen Geräte müssen ausgeschaltet und vor Beginn bei der aufsichtführenden Lehrkraft abgegeben werden. Auch der Verbleib eines Geräts in einer Tasche gilt als Täuschungsversuch.