Zur Vorbereitung auf mündliche Prüfungen an den Hochschulen und auf entsprechende Situationen in der Ausbildung und im Berufsleben arbeiten die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe verpflichtend unterschiedliche Präsentationen aus.
Durch die Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH in der Fassung vom 17. Juni 2017) sind alle Schülerinnen und Schüler der Studienstufe dazu verpflichtet, sowohl in Jahrgang 11 als auch in Jahrgang 12 eine Präsentationsleistung (PL) zu erbringen. Eine Präsentationsleistung ist thematisch mit den Inhalten des laufenden Unterrichts verbunden. Kernstück der Präsentationsleistung ist ein mediengestützter Vortrag, für deren Vorbereitung die Schülerinnen und Schüler drei Wochen Zeit haben. Diese beiden semesterbegleitenden Leistungen, die jeweils eine Klausur in dem gewählten Fach ersetzen, sollen auf die Abiturprüfung vorbereiten, in der ebenfalls eine solche Prüfung (dann heißt sie allerdings Präsentationsprüfung, PP) abgelegt werden kann. Alternativ kann eine „klassische“ 30-minütige mündliche Prüfung mit ebenfalls 30-minütiger Vorbereitungszeit unmittelbar vor der Prüfung gewählt werden.
Nähere Hinweise enthalten die Handreichungen und unsere schulinternen Regelungen, die Sie nachfolgend downloaden können.