
Krankmeldung und Beurlaubung
Fehlen
Krankmeldung
Abmeldung vom Unterricht
Bei Krankheit melden die Sorgeberechtigten vor 8 Uhr über WebUntis oder die Untis App ihr Kind vom Unterricht ab.
Volljährige Schülerinnen und Schüler sowie Sorgeberechtigte ohne Internetzugang melden sich bzw. ihr Kind über den Anrufbeantworter (040 42 88 27 – 215) telefonisch krank.
Eine schriftliche Entschuldigung muss am Tag des Wiedererscheinens bei der Klassenleitung (im Schulplaner) oder der Kursleitung (im Schulplaner oder Entschuldigungsheft) vorgelegt werden.
Diese Regelungen gelten auch für Förderkurse.
Krankmeldungen und andere Absagen für den Hort sind (zusätzlich zu den Krankmeldungen per App oder WebUntis) direkt per E-Mail an die Betreuung zu richten: betreuung@gsjh.hamburg.de.
Beurlaubung
Beurlaubungen vom Unterricht oder anderen schulischen Veranstaltungen müssen rechtzeitig beantragt werden und setzen voraus, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Die Anerkennung des Grundes obliegt der Schule.
Möchten Sie für Ihr Kind eine Beurlaubung beantragen, die an Ferien oder Feiertage angrenzt oder mehr als drei Schultage umfasst, ist der Antrag an die Schulleitung zu richten. Bitte verwenden Sie dafür ausschließlich die folgende Adresse: beurlaubung@gsjh.hamburg.de. Die Antragsfrist beträgt vier Wochen.
Umfasst der gewünschte Beurlaubungszeitraum maximal drei Schultage und liegt mitten in der Schulzeit, ist der Antrag an die Klassenleitung bzw. den Tutor/die Tutorin zu richten. Die Antragsfrist beträgt zwei Wochen.
Folgende Informationen muss der Antrag umfassen:
- Name des Kindes und Klasse oder Profil
- Exakter Zeitraum, für den die Beurlaubung beantragt wird
- Eine Begründung für die beantragte Beurlaubung. Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung nur aus wichtigem Grund möglich ist und eine Ferienverlängerung grundsätzlich nicht genehmigt werden kann. Angrenzend an Schulferien oder Feiertage kann in der Regel allenfalls für bildungsnahe Aktivitäten beurlaubt werden.
- Die Angabe, ob im Falle einer Beurlaubung Klassenarbeiten oder Klausuren versäumt werden und wenn ja, bei welcher Lehrkraft. Ist dies der Fall, muss das Einverständnis der entsprechenden Lehrkraft vor der Beantragung eingeholt werden.
- Eine Telefonnummer für Rückfragen
Private Auslandsaufenthalte in der Schulzeit
Informationen zu privaten Auslandsaufenthalten in der Schulzeit am Johanneum und zu deren Voraussetzungen wie notwendigen Schritten zur Vorbereitung bieten diese Anhänge:
